11. Rassehunde-Freiland-Ausstellungen

 
3./4. August 2019 auf dem Gelände der LandTageNord
Holler Landstraße, 27798 Hude-Wüsting

Veranstalter: VDH-Landesverband Weser-Ems e.V.
Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und in der Fédération Cynologique Internationale (FCI)

 

11. Internationale Ausstellung
für Hunde aller Rassen 3.8.2019

Vergabe der Anwartschaften
„Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“,
„Deutscher Jugend-Champion (VDH)“,
„Deutscher Champion (VDH)“,
CAC und CACIB der FCI

11. Nationale Ausstellung
für Hunde aller Rassen 4.8.2019

Vergabe der Anwartschaften
„Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“,
„Deutscher Jugend-Champion (VDH)“,
„Deutscher Champion (VDH)“
und CAC

Ausstellungsleiterin
Hannelore Marx
Rossinistr. 13, 49565 Bramsche
Tel. (0 54 61) 55 27
Fax: (0 54 61) 88 56 93

Ausstellungsleiterin
Ilona Kroos
Bramkamp 42, 49076 Osnabrück
Tel. (05 41) 35 74 19 58
Fax: (05 41) 35 74 19 59

Annahme der Anmeldungen für beide Ausstellungen: Hannelore Marx

1. Meldeschluss:
2. Meldeschluss: (offizieller)

10. Juni 2019
24. Juni 2019

 

Ausstellungsringe:

Ehrenring in der Halle, alle Bewertungsringe sind im Freigelände.

Wohnmobilplätze:

Eine Reservierung kann online erfolgen.

Tageseinteilung:

ab07.00 Uhr Einlass der Hunde
ab09.00 Uhr Beginn des Richtens
ab15.00 Uhr Beginn der Wettbewerbe

Meldegebühren:

Meldungen bis 10.6./24.6.         11. Internationale         11. Nationale         Kombi
1. Hund (mit Katalog)             45/55
25/35*
 €                 35/45
25/35*
 €                 75/95
45/65*
 €
Für jeden weiteren Hund 40/50
20/30*
 € 30/40
20/30*
 € 65/85
35/55*
 €
* Hund in der Jüngstenklasse
 
Zuchtgruppen-, Paarklassen- und Nachzuchtgruppen-Wettbewerb 15  €
Vorführwettbewerb für Jugendliche (Junior-Handling) 10  €

Meldegeldzahlung:

per Lastschrift (empfohlen) oder per Überweisung an:
VDH-Landesverband Weser-Ems e.V.
Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE82 2805 0100 0001 9048 20, BIC: SLZODE22XXX

 

Zugelassene Hunde:
Zugelassen sind Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI/VDH anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete, missgebildete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig, in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Wel­pen sind, dürfen nicht ins Ausstellungsgelände eingebracht werden. Kastrierte Rüden sind grundsätzlich nicht mehr zugelassen.

Tollwutschutz:
Anordnung des Veterinäramtes der Stadt Bremen: Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung mitgebracht werden, müssen unter wirksamem Impfschutz stehen, d. h. sie müssen nachweislich mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft sein (Tollwut-Verordnung in der derzeit gültigen Fassung). Die Impfung ist vom Tag der Impfung an, längstens für den Zeitraum, den der Impfstoffhersteller angibt, gültig. Fehlt eine derartige Angabe im Impfpass, ist die Impfung 12 Monate gültig.

Bestimmungen des Veterinäramtes Oldenburg-Land
1. Hunde, denen die Sinushaare vollständig entfernt bzw. stark gekürzt wurden, unterliegen dem Ausstellungsverbot nach § 12 Abs. 1 Tierschutzgesetz und § 10 Tierschutz-Hundeverordnung. Gleiches gilt für Hunde, deren Rute kupiert wurde, sofern der Hundehalter nicht auf Verlangen einen Nachweis über die jagdliche Nutzung des Tieres vorzeigen kann (Jagdschein des Halters, Nachweis der bestandenen Brauchbarkeitsprüfung des Hundes). Das zuständige Veterinäramt behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Verstöße werden ggf. mit Bußgeldern geahndet und die Aussteller und deren Hunde werden umgehend vom Ausstellungsgelände verwiesen.
2. Es werden nur eine kleine Anzahl Boxen von uns bereitgestellt und nur an bestimmten Punkten, für eine kurze Verweildauer der Hunde, sofern dies unumgänglich ist. Die dauerhafte Unterbringung der Tiere in diesen Boxen ist nicht gestattet. Boxen sollen als Ruhe- und Rückzugsmöglichkeit angeboten werden. Die Tiere sollen dabei nicht von den Ausstellern unbeaufsichtigt in den Boxen zurückgelassen werden.
3. Ob Sonne, Wind oder Regen, bei allen Wetterbedingungen ist der Aussteller für seinen Hund selbst verantwortlich. Jeder Aussteller hat eigenständig für einen ausreichenden Witterungsschutz zu sorgen. Dieser muss den Tieren einen ausreichenden Schutz vor Sonneneinstrahlung und ggf. auch vor Niederschlägen bieten.
4. Das Zurücklassen von Hunden in geparkten Fahrzeugen ist streng untersagt.

Regulations of the veterinary administration Oldenburg-Land
1. dogs whose sinus hair has been completely removed or severely shortened are subject to the exhibition prohibition according to § 12 Abs. 1 animal protection law and § 10 animal protection dog regulation. The same applies to dogs whose tail has been docked, unless the dog owner can show proof of the hunting use of the animal on request (hunting license of the owner, proof of the dog's passed usability test). The competent veterinary office reserves the right to carry out inspections. Violations will be punished with fines and the exhibitors and their dogs will be expelled immediately.
2. only a small number of boxes will be provided by us and only at certain points, for a short stay of the dogs, if this is unavoidable. The permanent accommodation of the animals in these boxes is not permitted. Boxes should be offered for rest and retreat. The animals shall not be left unattended in the boxes by the exhibitors.
3. whether sun, wind or rain, the exhibitor is responsible for his dog in all weather conditions. Every exhibitor has to provide adequate weather protection on his own. This must provide the animals with adequate protection from the sun and, if necessary, from rain.
4. it is strictly forbidden to leave dogs in parked vehicles.

Ausstellungsordnung:
Bei der Meldung erkennt der Aussteller die VDH-Ausstellungsordnung als für sich verbindlich an und unterwirft sich den jeweils er­for­der­lichen Anordnungen der Ausstellungsleitung.

Exhibition regulations:
When registering, the exhibitor acknowledges the VDH Exhibition Regulations as binding for him/herself and submits to the necessary instructions of the exhibition management.

 

Die Ausstellungen sind genehmigt vom Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) und der FCI.